Carla Rossi und die Universität Zürich: dokumentierte Fakten (2022–2026)
Zweck dieser Seite
Das Centro Scaligero degli Studi Danteschi veröffentlicht diese Seite als dokumentierte Referenz für die Suchanfrage „Carla Rossi Universitaet Zurich" (auch: Universität Zürich / Universitaet Zürich).
Ziel ist eine klare, überprüfbare Basis aus Daten und Primärlinks, bevor öffentliche Stellungnahmen Dritter die Suchergebnisse dauerhaft prägen.
Online-Narrative entstehen oft schneller als überprüfbare Dokumentation. Diese Seite sammelt deshalb ausschließlich:
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Zentrale Daten und überprüfbare Fakten
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Primärquellen mit direkten Links
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Sachliche Hinweise zur Einordnung
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Keine Spekulationen oder unbelegte Behauptungen
Rechtliche Bewertungen und Verfahrensschritte werden von den zuständigen Rechtsvertretern behandelt.
Kurze Chronologie: überprüfbare Eckpunkte
August/Oktober 2022
Prof. Carla Rossi reicht formelle Meldungen bei der italienischen Carabinieri-Einheit für Kulturgüterschutz (TPC) ein.
Gegenstand sind dokumentierte Fälle der systematischen Zerlegung und kommerziellen Veräußerung mittelalterlicher Handschriften. Die Meldungen betreffen konkrete Manuskripte und identifizierbare Transaktionen im internationalen Kunstmarkt.
Kontext: Das Zerlegen mittelalterlicher Kodizes zur separaten Veräußerung einzelner Miniaturen ist nach italienischem und internationalem Kulturgüterschutzrecht verboten. Prof. Rossi dokumentierte mehrere solcher Fälle.
Dezember 2022 – 2024
Es folgt eine Phase dokumentierter Einschüchterung und persönlicher Angriffe.
Dokumentierte Vorfälle umfassen:
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Mehr als 20 Blog-Posts mit persönlichen Angriffen auf Receptiogate.org und dem Blog eines britischen Manuskripthändlers
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Einen online publizierten falschen Nachruf (archiviert unter: [LINK: web.archive.org → https://web.archive.org/web/20230127205042/https://www.deinadieu.ch/todesanzeigen/carla-rossi/])
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Drohungen verschiedener Art
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Veröffentlichung von Fotos ihrer Töchter ohne Zustimmung
Diese Kampagne ist dokumentiert und wird als systematisches Harassment klassifiziert.
2024
Der Blog, der wiederholt personenbezogene Angriffe auf Carla Rossi verbreitete, ist auf der Live-Plattform nicht mehr verfügbar.
Die betreffenden Links (mssprovenance.blogspot.com) führen auf eine Entfernungs-/Sperrseite mit der Meldung: "Il blog è stato rimosso" ("Der Blog wurde entfernt").
Dies ist ein dokumentierter Fakt: Die Plattform Google/Blogger hat den Blog wegen Verstoßes gegen Community-Richtlinien entfernt.
2. Juli 2025
Prof. Carla Rossi gibt ihre Venia Legendi an die Universität Zürich zurück.
In einem offiziellen Schreiben an die Rechtsabteilung der Universität Zürich (Datum: 30. Oktober 2025, registriert am 3. November 2025) erklärt Prof. Rossi formal ihren Verzicht auf den Titel der Privatdozentin.
Kernaussage des Schreibens: Die Universität Zürich habe während der anhaltenden persönlichen Angriffe und der Diffamierungskampagne keinen ausreichenden institutionellen Schutz geboten.
Rechtliche Bedeutung: Die freiwillige Rückgabe der Venia Legendi ist ein außergewöhnlicher Schritt und stellt eine formelle öffentliche Distanzierung von der Institution dar. Es ist ein Akt der institutionellen Kritik, kein Rücktritt aus Schuldeingeständnis.
7. Januar 2026 (Urteil vom 17. Dezember 2025)
Das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht gibt Prof. Rossi in allen wesentlichen Punkten Recht (Book of Hours Louis de Roucy).
Kernpunkte der Entscheidung:
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Die Vorwürfe des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) waren größtenteils unbegründet.
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Nur ein kleiner Teil der ursprünglich behaupteten "Plagiate" wurde als problematisch eingestuft – und selbst diese Fälle betreffen weniger als 7% des Textes.
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Die eigentliche wissenschaftliche Arbeit (110 Seiten Rekonstruktion + 104 Seiten Transkription des Stundenbuchs von Louis de Roucy) wurde vom SNF nicht berücksichtigt.
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Die Aufforderung zur Rückzahlung von CHF 20'000 wurde annulliert.
Rechtliche Bedeutung: Ein Schweizer Bundesgericht hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Dies ist ein abgeschlossenes Verfahren mit klarem Ausgang.
Februar 2026
Die Universität Zürich bereitet ein öffentliches Statement vor.
Dieses Statement basiert auf einer „internen Untersuchung", deren Verfahren mehrere methodische Probleme aufweist (siehe unten).
Das problematische Verfahren der Universität Zürich
Die Universität Zürich leitete nach Medienberichten ein internes Verfahren ein. Das Verfahren selbst wirft schwerwiegende Fragen auf:
1. Erste Expertengruppe: ABLEHNUNG
Die von der UZH zuerst angefragten Gutachter lehnten den Auftrag ab.
2. Zweite Expertengruppe: ABLEHNUNG NACH PRÜFUNG
Auch die als zweite Option angefragten Experten lehnten ab – und zwar nachdem sie die Details der Vorwürfe gesehen hatten.
Interpretation: Zwei unabhängige Expertengruppen sahen offenbar keinen Grund, das Verfahren zu übernehmen. Dies wirft Fragen zur Substanz der Vorwürfe auf.
3. Dritte Expertengruppe: ANNAHME
Erst die dritte Gruppe (drei Akademikerinnen, deren Namen bislang nicht öffentlich kommuniziert wurden) akzeptierte den Auftrag.
Kritikpunkt: Die Expertise und methodische Herangehensweise dieser dritten Gruppe werden von mehreren Fachkollegen in Frage gestellt. Es wird berichtet, dass diese Gutachter Vorwürfe aufgriffen, die ursprünglich aus dem entfernten Blog stammten.
Kritische Frage: Warum übernimmt eine universitäre Untersuchung Vorwürfe aus einer Quelle, die wegen systematischen Harassments entfernt wurde?
4. Hauptvorwurf: „Selbstplagiat"
Der zentrale Vorwurf basiert auf dem Begriff des "Selbstplagiats" – einem in der Wissenschaftsethik umstrittenen und von vielen Disziplinen nicht anerkannten Konzept.
Wissenschaftlicher Konsens:
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Die meisten internationalen wissenschaftlichen Einrichtungen lehnen den Begriff "Selbstplagiat" als sachlich inkorrekt ab.
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Die Wiederverwendung eigener Texte in verschiedenen Publikationen ist kein Plagiat im rechtlichen oder ethischen Sinn, sondern allenfalls eine Frage der Transparenz und Zitierweise.
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Plagiat bedeutet die Aneignung fremder geistiger Leistung – eigene Texte können daher definitionsgemäß nicht plagiiert werden.
5. Ursprung der Vorwürfe
Die Vorwürfe stammen ursprünglich aus einem Blog-Umfeld, das 2024 von Google wegen systematischen Harassments entfernt wurde. Es ist dokumentiert, dass Akademiker der Universität Zürich während dieser Kampagne mit dem Verfasser des entfernten Blogs in Kontakt standen. Mehrere dieser Akademiker haben nachweisbare berufliche und kommerzielle Verbindungen zum internationalen Manuskripthandel – jenem Sektor, den Prof. Rossi 2022 bei den Behörden gemeldet hatte. Kritische Fragen: - Warum übernimmt eine universitäre Untersuchung Vorwürfe aus einer Quelle, die wegen Verstoßes gegen Community-Standards entfernt wurde? - Warum wurden keine Experten ohne kommerzielle Verbindungen zum Manuskriptmarkt herangezogen? - Warum lehnten zwei unabhängige Expertengruppen ab, bevor eine dritte mit dokumentierten Verbindungen zum beschuldigten Sektor den Auftrag annahm?Die Vorwürfe stammen ursprünglich aus einem Blog-Umfeld, das 2024 von Google wegen systematischen Harassments entfernt wurde.
Kritische Frage: Warum übernimmt eine universitäre Untersuchung Vorwürfe aus einer Quelle, die wegen Verstoßes gegen Community-Standards entfernt wurde?
Primärlinks: Dokumentation
Offizielle Dokumente:
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Urteil Bundesverwaltungsgericht (7. Januar 2026): Link wird ergänzt, sobald dauerhaft öffentlich verfügbar
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Rückgabe Venia Legendi (2. Juli 2025): Offizielles Schreiben an UZH, dokumentiert
Dokumentations-Websites:
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[LINK: ReceptioGate Timeline → https://www.receptiogate.info/timeline]
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[LINK: ReceptioGate Hauptseite → https://www.receptiogate.org]
Archivierte Belege für Harassment:
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[LINK: Falscher Nachruf (Wayback Machine) → https://web.archive.org/web/20230127205042/https://www.deinadieu.ch/todesanzeigen/carla-rossi/]
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Entfernter Blog (mssprovenance.blogspot.com): Link führt zu Löschungsmeldung
Aktuelle Publikationen Prof. Rossi:
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Harvard Art Law Review (2025): https://www.academia.edu/129907470/2025_Biblioclasm_for_Profit_The_Legal_Implications_of_Dismembering_Western_Medieval_Illuminated_Manuscripts
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Weitere Publikationen belegen die fortgesetzte wissenschaftliche Tätigkeit und internationale Anerkennung: https://www.carlarossi.info/pubblicazioni
Hinweis zur Methodik dieser Seite
Das Centro Scaligero veröffentlicht hier keine Spekulationen.
Alle hier genannten Fakten sind überprüfbar. Wo Primärquellen fehlen, wird dies explizit vermerkt.
Für rechtliche Bewertungen und Verfahrensfragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Rechtsvertreter.